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Ausweispflicht für Prepaidkarten landet vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Pflicht zur Erfassung von Ausweisdokumenten hatte die Prepaidanbieter in Deutschland vor erhebliche logistische Probleme gestellt und auch heute noch gibt es Schwierigkeiten mit dem neuen System. Beispielsweise ist es bei einigen Discounter nicht möglich, das Flüchlinge mit Aufenthaltspapieren sich anmelden.

Ein anderes Problem sieht der Datenschutzexperten der Piratenpartei Patrick Breyer. Dieser hat vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die neue Gesetzgebung eingelegt, denn der allgemeinen Identifizierungs- und Ausweiszwangs für Mobiltelefonnutzer schade der öffentlichen Kommunikation.

„Hinweisgeber und Presseinformanten sind ebenso auf anonyme Kommunikationskanäle angewiesen wie politische Aktivisten“, begründet Breyer seine Beschwerde. „Wirklich freie Kommunikation und Beratung sind nur im Schutz der Anonymität möglich. Wir sollten die Kommunikationsfreiheit nicht für eine so leicht zu umgehende Schein-Sicherheit aufgeben.“

Unter anderem heißt es dazu in der 49-seitigen Beschwerdeschrift:

 … greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, indem er die Verfügbarkeit von Telekommunikationsanschlüssen von der Offenbarung und Verifizierung der Identität des Vertragspartners abhängig macht, selbst wo dies aufgrund der Vorausbezahlung betrieblich nicht erforderlich ist. Die Vorschriften verbieten dadurch die anonyme Überlassung von Telekommunikationsanschlüssen. Wegen § 111 TKG können Kommunikationsteilnehmer nicht mehr frei entscheiden, ob sie ihre Identität zutreffend angeben oder anonym bzw. pseudonym mobil telekommunizieren möchten. …

Die komplette Beschwerdenschrift an das Bundesverfassungsgericht kann hier eingesehen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingang der Beschwerde mittlerweile bestätigt und listet den Vorgang unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1713/17. Wann genau es zu einer Verhandlung kommen wird und ob die Beschwerden angenommen wird, ist bislang noch nicht bekannt. Auch der Europäische Menschenrechtsgerichtshof befasst sich auf Antrag Breyers zurzeit mit dem deutschen Identifizierungszwang für SIM-Karten (Az. 50001/12).

Sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnte der Ausweiszwang im Prepaidbereich wieder aufgehoben werden und damit würde die lästige (und teilweise technisch fehlerhafte) Identifikation der Verbraucher per VideoIdent wegfallen. Den Unternehmen würden damit deutlich weniger Kosten entstehen und für die Verbraucher würde der Kauf von Prepaidkarten wieder einfacher werden. Wie das Verfahren ausgehen wird, ist allerdings noch vollkommen unklar.



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