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Benötigt man im Prepaid Bereich die Verzichtserklärung noch?

Im Prepaid-Bereich hat sich die Praxis der Verzichtserklärung in den letzten Jahren verändert, vor allem durch die gesetzlichen Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) seit Dezember 2021, die die Rufnummernmitnahme vereinfacht und kostenfrei gemacht haben. Viele Anbieter haben daraufhin ihre Prozesse angepasst, sodass eine separate Verzichtserklärung nicht mehr zwingend erforderlich ist, wenn man die Rufnummer mitnehmen möchte. Stattdessen reicht oft ein formloser Antrag oder die Beauftragung der Portierung direkt über den neuen Anbieter, der den Prozess dann mit dem alten Anbieter abwickelt.

Anbieter ohne explizite Verzichtserklärung (Stand März 2025):

  1. Telekom (MagentaMobil Prepaid)
    Die Telekom hat den Prozess für die Rufnummernmitnahme vereinfacht. Eine explizite Verzichtserklärung ist nicht mehr zwingend notwendig. Wenn man die Nummer mitnehmen möchte, genügt es, beim neuen Anbieter die Portierung zu beauftragen. Die Telekom verlangt keine separate Kündigung oder Verzichtserklärung mehr, da die Portierung als stillschweigender Verzicht auf den Prepaid-Tarif gewertet wird. Restguthaben muss man jedoch aktiv zurückfordern.
  2. Vodafone (CallYa Prepaid Angebote)
    Auch Vodafone hat den Prozess gestrafft. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr explizit erforderlich. Der neue Anbieter initiiert die Portierung, und Vodafone gibt die Nummer frei, sofern die Kundendaten übereinstimmen. Eine formlose Kündigung oder ein Hinweis auf die Mitnahme reicht aus, falls man den Vorgang selbst steuern möchte.
  3. O2 (o2 Prepaid)
    Bei O2 ist es ähnlich: Die Rufnummernmitnahme läuft über den neuen Anbieter, und eine gesonderte Verzichtserklärung wird nicht mehr verlangt. Der Prepaid-Tarif wird automatisch beendet, sobald die Portierung abgeschlossen ist. Auch hier muss man Restguthaben separat anfordern.
  4. Aldi Talk
    Aldi Talk (im O2-Netz) hat den Prozess ebenfalls modernisiert. Eine Verzichtserklärung ist nicht mehr nötig – die Portierung wird über den neuen Anbieter geregelt, und Aldi Talk gibt die Nummer nach Datenabgleich frei. Der Tarif endet mit der erfolgreichen Übertragung. Das gilt für alle Prepaid Tarife von ALDI Talk.
  5. Congstar
    Congstar (im Telekom-Netz) verlangt keine separate Verzichtserklärung mehr. Die Rufnummernmitnahme wird durch den neuen Anbieter angestoßen, und Congstar behandelt dies als Kündigung des Prepaid-Tarifs. Wichtig ist, dass die persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.

Warum keine Verzichtserklärung mehr?

Die Vereinfachung hängt mit der gesetzlichen Regelung zusammen, dass die Rufnummernmitnahme ein Kundenrecht ist und keine zusätzlichen Hürden (wie Formulare oder Gebühren) entstehen dürfen. Viele Anbieter interpretieren die Beauftragung der Portierung durch den neuen Anbieter als ausreichenden „Verzicht“ auf den alten Tarif. Dennoch kann es je nach Anbieter sinnvoll sein, eine formlose Kündigung oder einen Hinweis auf die Portierung zu schicken, um sicherzugehen, dass der Vorgang reibungslos läuft und etwaiges Restguthaben ausgezahlt wird.

Ausnahmen und Hinweise:

  • Kleinere Discounter: Einige kleinere Prepaid-Anbieter (z. B. Lidl Connect, ja! mobil oder Penny Mobil) könnten theoretisch noch auf eine Verzichtserklärung bestehen, aber in der Praxis ist dies selten geworden. Meistens übernimmt der neue Anbieter den gesamten Prozess, und eine Mitteilung an den alten Anbieter ist optional.
  • Restguthaben: Selbst wenn keine Verzichtserklärung nötig ist, muss man bei fast allen Anbietern aktiv um die Rückerstattung von Restguthaben bitten, da dies nicht automatisch geschieht.

Die großen Netzbetreiber (Telekom, Vodafone, O2) und viele bekannte Discounter wie Aldi Talk oder Congstar nutzen im Prepaid-Bereich keine explizite Verzichtserklärung mehr. Der Prozess läuft meist über die Portierungsanfrage des neuen Anbieters. Um ganz sicherzugehen, sollte man die AGB des aktuellen Anbieters prüfen oder den Kundenservice kontaktieren, da es in Einzelfällen Abweichungen geben kann.

Opt-in statt Verzichtsverklärung

Mittlerweile setzen viele Anbieter statt der Verzichtserklärung auf ein sogenanntes Opt-In. Im Kundenbereich bestätigt der Kunde dabei, dass er die Rufnummer für die Mitnahme freigibt.

Generell gilt: Im Prepaid-Bereich bezeichnet „Opt-in“ ein Verfahren, bei dem man aktiv zustimmen muss, damit eine bestimmte Aktion oder ein bestimmter Service in Anspruch genommen wird. Es bedeutet, dass nichts automatisch aktiviert oder übernommen wird, sondern dass man selbst den ersten Schritt machen muss, um etwas zu starten oder zu genehmigen. Das Gegenteil wäre „Opt-out“, wo etwas automatisch gilt, es sei denn, man lehnt es aktiv ab.

Konkret im Prepaid-Kontext:

„Opt-in“ kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, je nach Situation. Hier sind die häufigsten Bedeutungen:

  1. Rufnummernmitnahme:
    Wenn man die Rufnummer von einem alten Prepaid-Anbieter zu einem neuen mitnehmen möchte, muss man aktiv zustimmen (Opt-in). Das geschieht meist, indem man beim neuen Anbieter die Portierung beantragt und bestätigt, dass man die Nummer übertragen will. Ohne diese Zustimmung bleibt die Nummer beim alten Anbieter.
  2. Tarifoptionen oder Zusatzleistungen:
    Bei vielen Prepaid-Anbietern muss man Zusatzoptionen wie Datenpakete, SMS-Flatrates oder Roaming aktiv buchen (Opt-in). Diese werden nicht automatisch hinzugefügt, sondern man entscheidet sich bewusst dafür, z. B. über eine App, eine Hotline oder einen Buchungscode.
  3. Marketing und Werbung:
    Wenn ein Anbieter einem Werbung per SMS, E-Mail oder Telefon schicken möchte, ist dafür oft ein Opt-in nötig. Man muss also zustimmen, dass die eigenen Daten für Marketingzwecke genutzt werden dürfen – das ist durch Datenschutzgesetze wie die DSGVO vorgeschrieben.
  4. Automatische Aufladung:
    Bei Prepaid-Tarifen mit automatischer Aufladung (z. B. wenn das Guthaben niedrig ist), muss man manchmal ein Opt-in geben, damit das Konto automatisch per Lastschrift oder Kreditkarte aufgeladen wird.

Beispiel zur Rufnummernmitnahme:

Man hat einen Prepaid-Tarif bei Anbieter A und wechselt zu Anbieter B. Damit die alte Nummer mitgenommen wird, muss man beim neuen Anbieter aktiv angeben: „Ja, ich möchte meine Nummer portieren.“ Das ist das Opt-in. Ohne diesen Schritt bleibt die Nummer bei Anbieter A, und man bekommt eine neue Nummer von Anbieter B zugeteilt.



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