D1 Telekom Prepaid Guthaben aufladen – Diese Möglichkeiten gibt es – Die Xtra Prepaid Tarife sind von den neuen MagentaMobil Prepaid Tarifen abgelöst worden. Dabei haben die MagentaMobil Prepaid Tarife eine starke Modernisierung erfahren und bieten sogar Surfen in LTE-Geschwindigkeit im Telekom-Netz. Das ist positiv. Negativ hingegen ist, dass die Telekom D1 Prepaidkarte nun mit einer monatlichen Grundgebühr zu Buche schlägt. Mit 2,95 Euro im Monat ist diese jedoch vergleichsweise recht niedrig. Noch immer bietet die Telekom günstige Prepaidtarife ohne Vertragsbindung an. Im Vergleich zu den Postpaid-Tarifen zahlt man sehr viel mehr monatliche Grundgebühr. Desweiteren wurden auch die Prepaid-Datentarife aufgefrischt. Diese heißen nun Data Prepaid.
Zudem ist die Prepaidkarte der Telekom bisher die einzige die LTE max Prepaid im D1-Netz bietet und man kann den Tarif jederzeit zum Ablauf des bezahlten Zeitraumes kündigen. Dazu gibt es mittlerweile auch 5G (wenn auch gegen Aufpreis) und daher sind die Telekom Prepaid Tarife immer noch sehr beliebt bei vielen Verbrauchern.
Prinzipiell gibt es bei der Telekom die bekannten Möglichkeiten zur Aufladung von neuem Prepaid Guthaben:
- manuelle Aufladung über App, Kundenbereich oder extern
- automatische Aufladung über den Kundenbereich oder die App
- Aufladung über Drittanbieter* (teilweise mit mehr Zahlungsmöglichkeiten)
Hinweis: Die Möglichkeiten zur Aufladung in diesem Artikel beziehen sich nur auf die originale Telekom Prepaid Sim. Andere D1 Prepaid Anbieter haben andere Formen der Aufladung. Auch die Tochtermarke Congstar nutzt eigene Aufladeformen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Die Telekom erklärt die automatische Aufladung
MagentaMobil Prepaid Karte der Telekom aufladen
Um jederzeit mit der Telekom Prepaidkarte surfen, telefonieren und simsen zu können, zusätzlich um die monatliche Grundgebühr zu bezahlen, muss sich um die Aufladung des Guthabens gekümmert werden. Dafür gibt es die bequeme Aufladung per Internet oder am Bankautomaten sowie die automatische Aufladung von Guthaben auf die Karte. Sogar bequem per App ist eine Aufladung möglich, die obendrein ganz praktische Funktionen stellt.
Das Guthaben muss in jedem Fall nach Vertragsende auch wieder ausgezahlt werden. Man kann also auch etwas mehr aufladen ohne befürchten zu müssen, dass man nicht mehr darauf zugreifen kann. Mehr dazu haben wir in diesem Artikel zusammengestellt: Telekom Guthaben auszahlen
Aufladen per Aufladekarten – die Xtra Cash Guthaben-Karten
Die ganz klassische Aufladung per Guthaben- oder Aufladekarte ist noch immer ganz beliebt und etwas nostalgisch. Besonders weil man die Herkunft der Karten noch sehr gut erkennen, denn die Aufladekarten heißen noch Xtra wie bisher auch die Prepaidkarten. Sie funktionieren für die neuen Prepaidtarife der Telekom aber genau so wie für bestehende Alt-Tarife.
Erhältlich sind die Karten an den bekannten Verkaufsstellen: Vor allem Shops der Telekom aber auch Kioske, Tankstellen, Drogeriemärkten und die großen Supermärkte.
Die Karten enthalten dabei einen Code, den freirubbeln muss und den man dann ins Handy eingibt. Zur Eingabe ins Handy gibt es zwei Möglichkeiten:
- über die Kombination *101*[Code]# sowie der grünen Hörertaste
- über die kostenlose Kurzwahl 2000
Die Telekom schreibt selbst dazu:
Haben Sie einen Kassenbon zum Aufladen erworben, ist der Auflade-Code auf diesem sichtbar aufgedruckt. Bei einer Aufladekarte müssen Sie den dort aufgedruckten Code freirubbeln. Zum Aufladen geben Sie *101*Aufladecode# ein und drücken Sie „Hörer abnehmen“. Danach ist das neue Guthaben auf Ihrer Prepaid-Karte verfügbar.
Neues Guthaben können Sie ebenfalls durch einen Anruf der im Inland kostenlosen Kurzwahl 2000 aufladen. Folgen Sie dazu einfach dem Menü.
Übrigens kann die Aufladung nicht nur mit den originalen Xtra Cash Guthabenkarten vorgenommen werden, sondern es funktionieren auch die Aufladekarten von Congstar, Jamobil und Penny. Daneben kann man die Karten auch über Dritt-Anbieter direkt online aufladen*.
WICHTIG: Die Seite telekomaufladen.de wurde mittlerweile zum 01.09.2021 abgeschaltet. Das Unternehmen nutzt daher nicht mehr Alphacom als Zwischenhändler, sonder bietet selbst die Möglichkeiten zu Aufladung an.
Die automatische Aufladung der MagentaMobil Prepaid Karte
Bei der Aufladung per Guthabenkarte ist der Vorteil, dass stets Kostenkontrolle vorhanden ist. Bei der automatischen Aufladung der Telekom geht diese etwas verloren, besonders da im regelmäßigen Intervall und bei Unterschreitung von gewissen Beträgen automatisch Guthaben nachgeladen wird. Dafür muss man sich weniger einen Kopf um die nächste Aufladung machen.
Es gibt drei Optionen:
- Aufladung an einem von Ihnen gewählten Tag im Monat (z. B. an jedem 07.)
- Aufladung wenn Ihr Guthaben unter 5 Euro sinkt
- Aufladung wenn Ihr Tarif oder Option fällig ist und Ihr Guthaben nicht ausreicht
Die Einrichtung der automatische Aufladung kann im Online-Bereich oder über die App vorgenommenund auch wieder geändert oder deaktiviert werden. Die Abfrage des aktuellen Guthabenstandes kann über den Kurzwahl Server *100# + Grüne Taste oder über die Kurzwahl 2000 vorgenommen werden. Das Guthaben wird dabei sekundengenau angezeigt.
Darüber hinaus ist diese Möglichkeit der automatischen Aufladung bei der MagentaMobil Start Prepaidkarte sehr zu empfehlen, da der Tarif eine Grundgebühr hat. Daneben kann man die Karten auch über Dritt-Anbieter direkt online aufladen*.
Online Guthaben auf die MagentaMobil Prepaidkarte laden
Online-Portale zur Aufladung gibt es mittlerweile im Netz sehr viele. Sie bieten teilweise mehr Service und Funktionen als die Telekom und häufiger auch mehr Möglichkeiten zur Bezahlung. Für die Aufladung gibt man in den meisten Fällen nur die Rufnummer und den Anbieter an, danach kann das Guthaben aufgeladen werden.
Bei der Telekom beginnt die Guthaben-Aufladung ab einem Mindestbetrag von 15 Euro und lässt sich in Schritten von einem Euro erhöhen. Zur Bezahlung stehen verschiedene Dienste zur Verfügung: Kreditkarte, Paypal, Online Überweisung, Sofort Überweisung oder Giropay. Eine Kontoverbindung muss dabei nicht hinterlegt werden.
Sie können Ihre Bankdaten hinterlegen, sodass der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird, wenn Ihr Guthaben aufgeladen werden muss. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der oben beschriebenen automatischen Guthabenaufladung.
Die Aufladung per Bankautomaten
Die Prepaidkarten der Telekom lassen sich natürlich auch wie gewohnt am Bankautomaten oder über das Online-Banking aufladen. Als Anbieter muss man dabei die Telekom angeben, danach kann man den Guthabenbetrag wählen der auf die Karte geladen werden soll.
Die Aufladung per App
Wer ohnehin sehr viel das Smartphone nutzt und hierüber andere Bezahlungen tätigt, für denjenigen dürfte die Telekom App für die MagentaMobil Start Prepaidtarife eine praktische Alternative sein. Mit der App lässt sich nicht nur Guthaben nachladen, sondern auch der Guthabenstand prüfen und die Optionen hierzu verwalten. So lässt sich beispielsweise die automatische Aufladung auch über die App verwalten.
Daneben kann über die App auch direkt und sofort Guthaben auf die Karte geladen werden. Die Beträge starten hier (wie bei der normalen Online-Aufladung) ab 15 Euro und werden per Kreditkarte, Paypal, Online Überweisung, Sofort Überweisung oder Giropay abgerechnet.
Die Installation der App ist kostenlos und kann hier herunter geladen werden:
- Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=net.sharewire.alphacomm.telekom&hl=de
- Apple: https://itunes.apple.com/de/app/prepaid-aufladung/id881818215?mt=8
- Daneben kann man die Karten auch über Dritt-Anbieter direkt online aufladen*.
Die Telekom Prepaid Anbieter im D1 Netz
Im D1 Netz der Telekom gibt es nicht nur die originalen Prepaid Tarife direkt von der Telekom, sondern mittlerweile eine ganze Reihe von D1 Prepaid Karten inklusive der Telekom Tochtermarke Congstar.
VIDEO: Prepaid Guthaben am Automaten nachladen
Die rechtliche Situation – darf Prepaid-Guthaben verfallen?
Die gute Nachricht gleich am Anfang: Die Gerichte haben in dieser Frage immer sehr verbraucherfreundlich entschieden und es ist daher schon seit 2006 verboten, Prepaid Guthaben ersatzlos verfallen zu lassen. So entschied beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, nicht gültig sein, weil sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen zu diesem Urteil heißt es recht deutlich:
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Geklagt hatte in diesem Fall der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone, das Urteil war aber auch ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter und daher finden sich solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB.
Ein noch weiter gehendes Urteil in diesem Bereich gibt es vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wird nicht nur die Auszahlung des Guthaben bei Beendigung eines Vertrages als legitimier Anspruch des Kunden gesehen, sondern auch verboten, dafür zusätzliche Gebühren zu erheben. Eine Guthaben-Auszahlung sein keine eigene Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen würden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligten. Im Urteil dazu heißt es:
Die Auszahlung eines Restguthabens nach Beendigung des Vertrages ist indes keine echte Leistung, für die die Beklagte durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ein Entgelt verlangen darf. Die Beklagte hat sich nicht lediglich rechtsgeschäftlich in Ziffer 4.9 Satz 1 ihrer Prepaid-Bedingungen zur Auszahlung bereit erklärt, sondern wäre dazu ohnehin verpflichtet.
Die rechtliche Lage ist damit sehr verbraucherfreundlich und rechtlich weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid Bereich darf nicht einfach so verfallen oder gelöscht werden sondern muss im Zweifelsfall wieder ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung dürfen nicht erhoben werden.
UPDATE: Es kamen einige Fragen zur Verjährung von Prepaid Guthaben und daher hier nochmal eine Präzisierung. Die Verjährung gilt auch bei Prepaid Guthaben und daher kann der Anbieter die Auszahlung von Guthaben 3 Jahren nach dem Ablauf des Jahres verweigern, in dem das Guthaben eingezahlt wurde. Man sollte also Guthaben nicht zu lange ungenutzt liegen lassen. Das ist auch keine Pflicht – Anbieter können auch danach noch Guthaben auszahlen, müssen es aber nicht mehr.
Weitere Links zur Telekom Prepaidkarte
- Telekom Prepaid aktivieren
- Telekom Prepaid Rufnummernmitnahme
- Telekom Prepaid Hotline und Rufnummer
- Telekom Prepaid App
- Telekom Prepaid Ersatzkarte bestellen
FAQ rund um Prepaid Guthaben
Guthaben bei Prepaid Karten darf nicht mehr verfallen, Anbieter dürfen es aber dennoch inaktiv schalten und es nicht mehr für Gespräche und andere Dienste zulassen.
Prepaid Guthaben darf nicht mehr verfallen, es muss zumindest ausgezahlt werden (das gilt auch für inaktives Guthaben).
Ja, wenn es festgesetzte Regelungen für die Kündigung der Sim gibt, darf diese auch der Anbieter nutzen.
Derzeit bietet kein Anbieter komplett unbegrenztes Guthaben ohne jede Laufzeitbegrenzung an.
Die Auszahlung von Guthaben muss gebührenfrei erfolgen, mittlerweile gibt es Gerichtsurteile, die dies geklärt haben.
Bisher bietet nur Fonic diese Möglichkeit an. Bei allen anderen Prepaid Tarifen muss man kündigen um das Guthaben auszahlen zu lassen.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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