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Handy-Rechnung zu hoch – wie kann man am besten reagieren?

Handy-Rechnung zu hoch – wie kann man am besten reagieren? – Meist hat man erst mal einen ziemlichen Schock, wenn eine viel zu hohe Handyrechnung zu Hause eintrifft. Man sollte dann aber einen kühlen Kopf bewahren und einige Punkte nachlesen. Denn es kann verschiedene Ursachen haben, wie so ein hoher und unerwarteter Betrag in der Handyrechnung zustande kommen kann. In vielen Fällen nützt an der Stelle auch ein günstiger Tarif oder eine Allnet Flat nicht weiter  – häufig gibt es dennoch Leistungen, die separat abgerechnet werden und die dann unter Umständen hohe Kosten auf der Handy-Rechnung verursachen können. Die höchsten Handy Rechnungen liegen in solchen Fällen bei einigen Millionen Euro – das sind aber absolute Ausnahmefälle und gehen meistens auf Fehler und nicht auf tatsächliche Leistungen zurück. Es gibt aber einige Tipps, wie man verhindern kann, dass es überhaupt zu so einem Schreckensmoment kommt. Ein Hinweis dazu gleich am Anfang: Einfach die Rechnung nicht bezahlen ist in solchen Fällen die schlechteste Lösung.

Die nachfolgenden Tipps und Hinweise gelten dabei für alle Prepaid Angebote und betreffen sowohl D1 Netz Sim als auch Vodafone Prepaid Tarife und O2 Prepaid Karten. Auch Prepaid Allnet Flat fallen darunter, genau so wie kostenlose Prepaid Sim.

TIPP: Im Prepaid Bereich sind Verbraucher besser geschützt als bei normalen Handytarifen. Negatives Guthaben darf nur im Ausnahmefall eingefordert werden und nicht für normale Leistungen. Hohe Rechnungen können dazu meistens gar nicht erst entstehen, weil Verbindungen gekappt werden, wenn das Guthaben aufgebraucht ist.

Widerspruch einlegen bei zu hoher Handyrechnung

Als erstes sollte man einen Widerspruch bei dem Anbieter einreichen, wenn man mit einigen Punkten auf der Rechnung nicht einverstanden ist. Man sollte ganz genau erklären, welche Dienste, die einem in Rechnung gestellt wurden, man nicht genutzt hat. Dieser Einspruch muss schriftlich erledigt werden und innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung. Doch je früher , desto besser. In dem Widerspruch sollte man um eine genaue Erklärung bitten, wie die Kosten zustande gekommen sind. Hilfreich zum Nachvollziehend er Kosten können zum Beispiel Prüfprotokolle oder Einzelverbindungsnachweise sein. Man sollte dem Anbieter eine Frist setzen. Viele Kanzleien sehen hier eine Frist von drei Wochen als angemessen an. Den Widerspruch schickt man am besten als Einschreiben an den Anbieter, damit man das Versanddatum nachweisen kann. Auch ein Rückschein ist empfehlenswert, um nachweisen zu können, dass der Anbieter den Widerspruch erhalten hat.

Um Mahnkosten zu vermeiden überweist man den gerechtfertigten Betrag, den man wirklich verbraucht hat und der eigentlich auf der Rechnung stehen sollte. Hat der Anbieter eine Einzugsermächtigung, dann holt man den Betrag zurück und überweist nur den gerechtfertigten Betrag wieder manuell. So hat man sich nicht komplett vor der Zahlung geweigert und muss mit keinen Konsequenzen wie der Sperrung der SIM-Karte rechnen.

Akzeptiert der Anbieter den Widerspruch, wird er eine korrigierte Rechnung nachreichen. Ist der Anbieter jedoch nicht so einsichtig, sollte man die Prüfprotokolle und Einzelverbindungsnachweise gründlich durchlesen und nach den erhöhten Preisen untersuchen. Findet man die Faktoren, die für die hohe Rechnung verantwortlich sind, sollte man diese Faktoren anhand folgender Kriterien prüfen. Trifft einer dieser Punkte auf den zusätzlichen Kostenfaktor zu, dann beharrt man auf seinem Widerruf und begründet diesen dementsprechend.

  • keine vertragliche Grundlage für die Forderung: Die in der Rechnung genannten Leistungen, zum Beispiel Virenscanner,  wurden nie bestellt und sind nicht Teil des Vertrags
  • Leistung nicht genutzt: wurden Kosten für Telefonate oder sonstige Leistungen berechnet, die du nie genutzt hast, musst du diese nicht zahlen
  • Fehlerhaft AGB: eventuell liegen in der AGB ungültige Klauseln vor, die zu Mehrkosten führen
  • Mitschuld des Handyanbieters: auch der Handyanbieter ist zu Rücksicht verpflichtet und darf Handyrechnungen nicht einfach in die Höhe schnellen lassen. Es gilt eine gesetzliche Kostenbremse, die bei etwa 60 Euro liegt
  • Gibt es Drittanbieter (beispielsweise per mobilem Bezahlen) die abgerechnet haben?

Wenn Sie mit der Antwort Ihres Mobilfunkanbieters nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Sie kann bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Mobilfunkanbietern vermitteln.

Die Kontaktdaten der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

Hier sind einige Tipps, wie Sie Probleme mit Ihrer Handyrechnung vermeiden können:

  • Lesen Sie Ihre Rechnung sorgfältig durch, bevor Sie sie bezahlen.
  • Achten Sie darauf, dass die Rechnung die richtigen Gebühren enthält.
  • Wenn Sie einen Fehler auf Ihrer Rechnung finden, wenden Sie sich sofort an Ihren Mobilfunkanbieter.
  • Informieren Sie sich über die Tarife und Leistungen Ihres Mobilfunkanbieters.
  • Wählen Sie einen Mobilfunkanbieter, der einen guten Kundenservice bietet.

Hohe Rechnungen gleich vermeiden

Zwar wurden im Juni 2017 die Roaminggebühren abgeschafft, es können trotzdem noch zusätzliche Kosten beim Surfen im Ausland bestehen. Seit dem Sommer 2017 können Internetnutzer ihre Internetflat auch innerhalb der EU und weiteren Ländern, die sich dem EU-Roaming angeschlossen haben, nutzen. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Die Mobilfunkanbieter können ihren Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern diese vom Roaminganbieter, anhand der von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Mit dieser Maßnahme soll zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming (beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt) unterbunden werden.

Außerdem gilt die Abschaffung der Roaminggebühren nur innerhalb der EU und einiger anderer Länder. Man sollte sich vor einem Auslandsaufenthalt also erkundigen, wie es für das betreffende Land geregelt ist. Gelten dort die Roaminggebühren noch, dann sollte man auf die Nutzung der mobilen Daten verzichten. Am sinnvollsten ist es das Roaming in den Einstellungen zu deaktivieren. Denn selbst wenn man eigentlich ein WLAN-Netzwerk nutzt, sollte das Roaming deaktiviert sein. Verliert das Gerät nämlich die Verbindung zum WLAN-Netzwerk, dann versucht es die Verbindung über die mobilen Daten aufrecht zu erhalten.

Gleiches gilt für Nutzer, die innerhalb Deutschlands keine Internetflat haben. Auch hier versucht das Handy gelegentlich die mobilen Daten zu nutzen, um zum Beispiel Apps zu synchronisieren. Man sollte daher entweder die mobilen Daten ganz ausschalten oder sonstige Einstellungen tätigen, die die Nutzung des mobilen Internets verhindern. So kann man zum Beispiel einstellen, dass Apps nur im WLAN aktualisiert werden.

Ein weiterer Faktor, der zu hohen Handyrechnungen führen kann, sind ungewollte Verträge über Abos mit Drittanbietern. Oft werben solche Drittanbieter mit Gewinnspielen und Tests und versuchen so, die Verträge zu verstecken. Man sollte bei solchen Tests und Gewinnspielen skeptisch werden, sobald nach der Handynummer gefragt wird. Im Nachhinein fällt es nämlich oft schwer nachzuvollziehen, wann und mit wem der Vertrag zustande kam. Man kann bei seinem Anbieter auch eine Drittanbietersperre fordern, sodass solche Verträge gar nicht erst zustande kommen.

Minus auf der Prepaid Rechnung: das sagt der Bundesgerichtshof

Hohe Prepaid Rechnung können mittlerweile durchaus zulässig sein, aber nur in wenigen speziellen Fällen. Vor allem muss dem Kunden klar kommuniziert werden, was nicht unter den Prepaid Schutz fällt und normale Leistungen sind komplett nach Prepaid abzurechnen.

In einem BGH Urteil heißt es konkret:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über vorausbezahlte Mo-bilfunkleistungen („prepaid“-Vertrag), in der geregelt ist, dass bei Roaming-verbindungen, bei Verbindungen zu Premiumdiensten sowie bei über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommenen Mehrwertdiensten die für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können, so dass aufgrund von verzögerten Abbuchungen ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen kann, den dieser aus-zugleichen hat, ist wirksam, sofern diese Rechtslage klar und unmissverständ-lich verdeutlicht wird.

Andere vorangegangene Urteile, die teilweise noch andere Auffassungen vertreten hatten, sind damit nicht mehr anwendbar. Für Verbraucher wird es damit schwieriger, weil die Rechtslage komplexer geworden ist, man sollte sich daher im Problemfall fachliche Hilfe holen.

Das Urteil des BGH vom 09.10.2014 (III ZR 33/14) im Volltext:

Video: Hohe Handyrechnung – das kann man tun



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