Inaktive Prepaidkarten – darf der Anbieter einfach so kündigen? – Viele Prepaid Kunden haben bereits eine SMS oder eine Email von ihrem Anbieter bekommen, dass sie in einem bestimmten Zeitraum Guthaben aufladen sollen, sonst würde der Anbieter kündigen. Diese Schreiben sind nicht neu und werden bereits seit Jahren in dieser Form an die Kunden verschickt.
Solche Kündigungen findet man in allen Netze und sie kommt sowohl bei den D1 Prepaid Angeboten, den Vodafone Prepaid Tarifen und auch den O2 Prepaid Sim vor. Auch Prepaid Freikarten werden irgendwann gekündigt.
Die Frage ist dabei immer die gleiche: ist so eine Kündigung durch den Anbieter rechtens bzw. darf ein Mobilfunk-Anbieter einfach so die Prepaidkarte kündigen?
Inhaltsverzeichnis
Darf eine inaktive Prepaid Karten einfach so gekündigt werden?
Die Kündigung von Prepaidkarte bei Nicht-Nutzung ist leider derzeit in Deutschland Standard. Im Gegenteil gibt es tatsächlich nur wenige Angebote, die dauerhaft laufen und nicht gekündigt werden. Gerichte haben vor diesem Hintergrund bereits geurteilt, dass die Werbung mit Prepaid ohne Grundgebühr bzw Mindestumsatz nicht zulässig ist, da durch den Verfall doch eine Art Grundgebühr vorhanden ist. Hintergrund sind dabei in der Regel die AGB der jeweiligen Anbieter, die für Prepaidkarte nur eine kurze Laufzeit und sehr kurze Kündigungsfristen vor sehen. Das ist für Kunden natürlich auf der einen Seite positiv, denn sie bleiben mit Prepaid Tarifen flexibel. Auf der anderen Seite gelten diese kurzen Laufzeiten aber natürlich auch für den Anbieter – auch der Betreiber kann also mit einer relativ kurzen Frist kündigen.
Die Telekom hat für die MagentaMobil Prepaid Karte beispielsweise in den AGB festgehalten:
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Freischaltung der SIM-Karte und läuft auf unbestimmte Zeit. Das Vertragsverhältnis kann durch den Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Hier ist also von Anfang an klar geregelt, wie die Telekom kündigen kann und auch, dass dies möglich ist. Bei anderen Anbietern und Discountern finden sich in der Regel ähnliche Klauseln in den AGB (beispielsweise bei den Callya Freikarten oder auch den Congstar Prepaid Tarifen). Rein rechtlich ist dies also nicht zu beanstanden und es gibt derzeit auch keine Urteile, auf die man sich berufen könnte, um die Kündigung zu verhindern.
Was kann man im Falle einer solchen Prepaid Kündigung machen?
Wer ein Schreiben mit einer Kündigung erhalten hat (bzw. ein Schreiben mit der Ankündigung einer Kündigung), sollte in jedem Fall prüfen, ob die dort gemacht Angaben korrekt sind. So gibt es durchaus Fälle, dass Aufladungen nicht korrekt registriert wurden und trotz Aufladung eine Kündigung ausgesprochen wurde.
Es lohnt sich also zu prüfen, ob die Bedingungen für eine Kündigung wirklich gegeben sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist es sinnvoll, sich mit dem Support in Kontakt zu setzen, um die Kündigung zu stoppen.
Unabhängig davon ist meistens auch direkt in der Benachrichtigung eine Möglichkeit angegeben, wie man die Kündigung stoppen kann. Bei den meisten Anbietern reicht es dabei, einen bestimmten Betrag (teilweise muss auch ein Mindestbetrag erreicht werden) aufzuladen. Dann gilt die Prepaid Karte wieder als aktiv und wird nicht gekündigt. In der Regel gibt es also bei einer Benachrichtigung zu einer Kündigung immer auch eine einfache Möglichkeit, diese Kündigung aufzuhalten.
Video: Die Vorteile und Nachteile bei Prepaid
Guthaben darf nicht verfallen
Auch wenn eine Prepaidkarte gekündigt wird, bedeutet dies nicht, dass die Ansprüche des Kunden erlöschen. Bestehendes Guthaben auf einer Prepaidkarte muss auch nach der Kündigung ausgezahlt werden und darf nicht einfach verfallen. Mehrere Gerichte haben diesen Sachverhalt bereits entschieden (Übersicht über Prepaid-Urteile). Beispielsweise stellte das Gericht in Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) im Jahr 2006 fest, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, ungültig sind, da sie „gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. Die Leitsätze des Urteils formulieren dies sehr klar.
Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher angesichts der Werbung für das Produkt (hier: „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“) gerade meint umgehen zu können. Dieser Umstand führt zu einer deutlichen Verschiebung der Verhältnisse zwischen Leistung und Gegenleistung; umso mehr als der verfallende Betrag nicht in der Höhe begrenzt ist und durchaus eine Höhe von deutlich über 100 EUR erreichen kann.
Selbst wenn ein Anbieter eine Prepaidkarte kündigt, besteht weiterhin der Anspruch auf Auszahlung des ungenutzten Guthabens. Bei den meisten Prepaid-Anbietern ist eine Kündigung tatsächlich oft die einzige Option, um sich das Guthaben erstatten zu lassen. Eine Ausnahme bildet Fonic; das Unternehmen ermöglicht es, das Guthaben auch ohne Kündigung quartalsweise auszahlen zu lassen, solange die Karte aktiv ist.
Kritik an der Kündigung durch den Anbieter
Kunden fühlen sich durch die Prepaid Anbieter oft nicht gut informiert, was die Modalitäten einer Kündigung betrifft. Tatsächlich findet man die Regelungen für inaktive Karten oft nur im Kleingedruckten oder den AGB des jeweiligen Anbieters und die Fristen und Voraussetzungen sind oft sehr unterschiedlich. Einige Anbieter schalten Karten bereits nach 6 Monaten auf inaktiv, andere warten 15 Monate damit. Teilweise muss aufgeladen werden, damit die Simkarte nicht inaktiv werden, bei anderen reicht es, eine kostenpflichtige Verbindung aufzubauen.
Dazu werden die Ankündigungen für die Kündigung oft nur per SMS verschickt. Wer die Karte also länger nicht nutzt, bekommt dann natürlich auch diese SMS nicht mit und wundert sich nur, wenn er die Simkarte einlegt und sie nicht mehr funktioniert.
Es gibt also durchaus einige Punkte, die man bei den Kündigungen der Prepaid Tarife durch den Anbieter bei Inaktivität auch kritisch sehen kann. Eine wirkliche rechtliche Handhabe dagegen gibt es aber nicht – wer auf Nummer sicher gehen will, kann natürlich trotzdem bei den Verbraucherzentralen oder einem Anwalt nachfragen. Die Alternative ist in der Regel, die Simkarte mindestens einmal im Jahr mit neuem Guthaben aufzuladen. Das reicht in den meisten Fällen, um die Prepaid Tarife aktiv zu halten und sie nicht verfallen zu lassen. Eine Garantie dafür, dass der Anbieter nicht kündigt, gibt es aber nicht.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Leider wurde der Kommentar gelöscht.! Ein besonders harter Fall ist lidl connect zu 100% Vodafone wenn man nicht alle 3 Monate aufläd mindestens 5,00€ wird die Karte unwiederbringlich gelöscht angeblich gibt es eine email die ich bis heute nicht habe. Bei mir war das nur eine Reserve Karte die nicht ständig genutzt wird also ist das eine reine Geld Verbrennungskarte wenn man überlegt Internet tagesflat 1,99€ Telefon 0,09€ die Minute wie soll man das als normalo verbrauchen
Bei meiner Frau und mir erschien heute auf dem Smart Phon die Nachricht: „Ihre Sim Karte ist gespert“.Ohne jede vorherige Ankündigung! Es handelt sich um Prepaid-Karten von Aldi Talk. Anscheinend will man die Prepaidkunden dazu zwingen jeden Monat für einen Bestimmten Betrag seine Sim aufzuladen. Dann kann ich mir auch einen Vertrag besorgen. Eine Prepaid Karte hat man doch weil man eben wenig telefoniert. Ja. Aldi hat es auch nicht mehr so leicht an anderer Leute Geld zu kommen.
ALDI kann bis zu 24 Monaten ohne Aufladung genutzt werden, wenn man genug aufgeladen hat. Die Details dazu gibt es hier: ALDI Aktivitätszeitfenster.
Eine Frechheit. Ich nutze JaMobil als Zweitnummer, auf die ich häufig angerufen werde (z.B. gebe ich diese Nummer bei Bestellungen an). Allerdings reicht das nicht aus, nein man muss auch noch mindestens 15 Euro aufladen. Für mich Erpressung, nichts anderes. Inaktiv heißt für mich, dass auf die Nummer auch nicht angerufen wird.
Victoria – Ich nutze, ähnlich wie Du, eine JaMobil Karte für das Reservehandy im Auto, auch bei ebay Kleinanzeigen Verkäufen hat sich diese Karte als hilfreich erwiesen (wenn der Verkauf abgeschlossen ist, wird das Handy wieder abgeschaltet).
Alle 15 Monate wird meine Karte inaktiv, wenn die erste Mail kommt, erkundige ich mich beim Service nach dem Datum. Einen Tag nach der inaktivierung rufe ich beim Service an und lasse die Karte wieder für 15 Monate freischalten – funktioniert problemlos und das Guthaben bleibt erhalten.
Anderer Weg – ich habe mehrere JaMobil Karten, eine nutze ich mit Flatrate und Co (180 Tage Flat, 6 GB Internet für 29,99 €). Ich lasse das Guthaben der Karte, die droht inaktiv zu werden, auf die Hauptkarte übertragen und gebe de bedrohten Karte 15 € Guthaben – wieder 15 Monate Ruhe.
Congstar ist eigentlich ein guter Haufen…
Bin schwerbehindert zu 80 %; brauche Prepaid als Schutz,dürfen die kündigen,wenn man darauf angewiesen ist,bei Notfällen.