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So kann man sich Prepaid Guthaben wieder auszahlen lassen (ALLE ANBIETER)

Um sich das Guthaben bei Prepaid-Anbietern wieder auszahlen zu lassen, muss man aktiv werden, da die Rückerstattung nicht automatisch erfolgt. Laut § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind Anbieter verpflichtet, selbst aufgeladenes Guthaben nach Vertragsende kostenfrei zurückzuzahlen – allerdings nur, wenn man es anfordert. Bonus- oder Startguthaben (z. B. aus Aktionen) ist davon ausgenommen. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Einzahlung oder Vertragsende. Hier ist eine allgemeine Anleitung sowie spezifische Infos zu den großen Anbietern:

Allgemeine Schritte zur Auszahlung des Prepaid Guthabens

  1. Guthaben prüfen: Den aktuellen Stand kann man meist per Kurzwahl oder Handy-Codes (z. B. *100# bei Telekom/Vodafone, *105# bei O2) oder im Kundenportal abfragen.
  2. Antrag stellen: Man kontaktiert den Anbieter schriftlich (per Brief, E-Mail oder Formular) oder über den Kundenservice. Folgende Angaben sind nötig:
    • Name und Adresse
    • Rufnummer und/oder SIM-Kartennummer
    • Bankverbindung (IBAN)
    • Optional: Nachweis der Identität (z. B. Kopie des Ausweises)
  3. Kündigung beachten: Oft wird das Guthaben erst nach Vertragsende ausgezahlt. Man sollte also entweder kündigen oder warten, bis der Anbieter wegen Inaktivität kündigt (üblich nach 6–24 Monaten, je nach Anbieter).
  4. Warten: Die Bearbeitung dauert je nach Anbieter einige Tage bis Wochen. Es kann sich lohnen, nach ca. 4 Wochen nochmal nachzufragen, wie der aktuelle Stand ist. Dazu sollte man darauf Wert legen, dass der Anbieter den Auszahlungswunsch bestätigt.

Spezifische Vorgehensweise bei großen Anbietern zur Auszahlung

  • Telekom (MagentaMobil Prepaid Karte)
    Man kann das Guthaben online über ein Formular auf der Telekom-Website beantragen. Dafür loggt man sich ins Kundencenter ein, gibt Rufnummer, SIM-Nummer und Bankdaten an und bestätigt, dass man der Vertragspartner ist. Nach Bearbeitung wird der Vertrag gekündigt, und die SIM-Karte ist danach unbrauchbar. Alternativ geht’s per Post an: Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn.
  • Vodafone (CallYa Freikarte)
    Hier gibt es kein Online-Formular. Man muss den Kundenservice kontaktieren (z. B. per Hotline 0800 172 1212 oder E-Mail an kundenservice@vodafone.com) oder ein formloses Schreiben schicken an: Vodafone GmbH, Kundenservice, 40875 Ratingen. Name, Rufnummer, SIM-Nummer und Bankverbindung angeben. Nach Auszahlung wird die Karte deaktiviert.
  • O2 (o2 Prepaid Tarife)
    O2 bietet ein PDF-Formular auf der Website (unter „Hilfe & Service“), das man ausfüllt und per Post an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Kundenservice, 53171 Bonn, schickt. Alternativ geht’s per E-Mail an service@o2online.de mit den üblichen Angaben. Nach der Auszahlung endet der Tarif.
  • Aldi Talk
    Man wendet sich an den Kundenservice: entweder telefonisch (0177 177 1157) oder über das Kontaktformular auf der Aldi Talk-Website (Betreff: „Guthaben und Aufladung“). Rufnummer, SIM-Nummer und Bankdaten angeben. Die Auszahlung erfolgt nach Kündigung oder Deaktivierung (nach ca. 12 Monaten Inaktivität).
  • Congstar
    Hier gibt’s kein spezielles Formular. Man kontaktiert den Kundenservice per Hotline (0221 797 007 00), E-Mail (kundenservice@congstar.de) oder Post: congstar GmbH, Kundenservice, 50667 Köln. Nach Auszahlung wird der Vertrag beendet.

Besonderheiten bei einigen Prepaid Anbieter

  • Fonic Prepaid Tarife: Einzige positive Ausnahme auf dem deutschen Markt – hier kann man das Guthaben auch ohne Kündigung auszahlen lassen, einmal monatlich über das Kundenportal („Guthaben auszahlen“). Das gilt nur für selbst eingezahltes Guthaben.
  • Restguthaben bei Inaktivität: Wird die Karte wegen Nichtnutzung deaktiviert (z. B. nach 6 Monaten bei O2, 24 Monaten bei Telekom), bleibt der Anspruch auf Auszahlung bestehen, solange die Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist.
  • Musterbrief: Die Verbraucherzentrale bietet eine Vorlage, die man anpassen kann, falls der Anbieter kein Formular bereitstellt.

Muss man die Simkarte zurück senden?

Nein, man muss die SIM-Karte bei der Auszahlung von Prepaid-Guthaben in der Regel nicht zurückschicken. Die großen Prepaid-Anbieter in Deutschland wie Telekom, Vodafone, O2, Aldi Talk oder Congstar verlangen das nicht explizit als Voraussetzung für die Rückerstattung des Guthabens. Der Grund dafür liegt darin, dass die SIM-Karte nach dem Kauf Eigentum des Kunden ist und nach Vertragsende oder Deaktivierung für den Anbieter keinen weiteren Nutzen hat, da sie nicht wiederverwendet wird. Die Auszahlung des Guthabens gemäß § 64 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hängt vom Antrag und der Identitätsprüfung ab – also von Angaben wie Name, Rufnummer und SIM-Nummer –, nicht von der physischen Rückgabe der Karte. Nach der Auszahlung oder Kündigung wird die SIM-Karte automatisch deaktiviert und ist damit unbrauchbar. Bei der Telekom beispielsweise beantragt man die Auszahlung online oder per Post, und die SIM wird danach gesperrt, ohne dass eine Rücksendung erforderlich ist. Ähnlich verhält es sich bei Vodafone, wo die Karte nach der Auszahlung ihre Funktion verliert, oder bei O2, wo der Antrag per Formular oder E-Mail ausreicht und die Karte anschließend deaktiviert wird. Auch bei Aldi Talk und Congstar ist keine Rücksendung nötig – der Prozess läuft über den Kundenservice, und die SIM wird nach Auszahlung oder Inaktivität stillgelegt. Theoretisch könnten kleinere oder weniger bekannte Anbieter eine Rücksendung fordern, aber das ist unüblich und müsste klar in den AGB geregelt sein; in der Praxis ist das bisher nicht dokumentiert. Eine Verwechslung könnte mit Postpaid-Verträgen entstehen, wo manchmal die Rücksendung der SIM verlangt wird, um zusätzliche Kosten zu vermeiden – das gilt jedoch nicht für Prepaid. Nach der Auszahlung kann man die SIM-Karte sicher entsorgen, etwa indem man sie zerschneidet und in den Restmüll wirft, da sie keine Funktion mehr hat und keine sensiblen Daten speichert. Wer ganz sicher sein will, wirft einen Blick in die AGB des Anbieters, wo eine Rücksendepflicht explizit erwähnt wäre, falls sie existiert. Die Standardpraxis bei den gängigen Prepaid-Anbietern in Deutschland zeigt jedoch eindeutig: Zurückschicken ist nicht nötig.

Darf die Auszahlung von Prepaid Guthaben Gebühren kosten?

Eine Auszahlung von Prepaid-Guthaben darf keine Gebühren kosten. Laut § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Deutschland ist der Anbieter verpflichtet, selbst aufgeladenes Guthaben nach Vertragsende kostenfrei zurückzuzahlen, sofern der Kunde dies anfordert. Diese Regelung gilt seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 und dient dem Verbraucherschutz. Das bedeutet, dass weder Bearbeitungsgebühren noch andere Kosten für die Rückerstattung erhoben werden dürfen – das Guthaben muss in voller Höhe ausgezahlt werden, ohne Abzüge.

Wichtige Details:

  • Nur selbst eingezahltes Guthaben: Die Regel gilt für Guthaben, das man selbst aufgeladen hat (z. B. per Aufladecode oder Bankeinzug). Bonusguthaben, Startguthaben oder Werbegutschriften sind davon ausgenommen und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Kostenfreiheit gesetzlich verankert: Jeder Versuch eines Anbieters, Gebühren für die Auszahlung zu verlangen, wäre ein Verstoß gegen das TKG und könnte bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Praxis der Anbieter: Große Anbieter wie Telekom, Vodafone, O2, Aldi Talk oder Congstar erheben keine Gebühren für die Guthabenrückerstattung. Das ist Teil ihrer gesetzlichen Pflicht und wird in deren AGB oder auf den Websites bestätigt.

Was tun bei unzulässigen Gebühren?

Falls ein Anbieter dennoch Gebühren abzieht oder die Auszahlung verweigert, kann man folgendes tun: Zuerst den Anbieter schriftlich auffordern, das Guthaben vollständig und kostenfrei auszuzahlen, unter Hinweis auf § 64 Abs. 4 TKG. Bleibt das erfolglos, kann man eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen, die solche Verstöße ahndet. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu auch Unterstützung und Musterbriefe.



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