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Verzichtserklärung Prepaid als kostenlose Vorlage und was man beachten sollte

Verzichtserklärung Prepaid als Vorlage zum Download und was man beachten sollte – Kündigungen im Prepaid Bereich sind in der Regel weniger ein Problem, da die Laufzeiten im Prepaid Vergleich meistens sehr kurz sind und in der Regel nicht über 28 Tage hinaus gehen. Daher ist meistens auch die Kündigung eher unbürokratisch und selbst wenn man den Termin einmal verpasst, zahlt man maximal einen weiteren Monat extra – ist also nicht ein Jahr erneut an den Tarif gebunden wie oft im Postpaid Bereich.

Im Gegenteil: im Prepaid Bereich werden inaktive Karten oft direkt vom Anbieter gekündigt (Ausnahmen bei Prepaid ohne Laufzeit) und in dem Fall müssen Kunden gar nichts weiter machen, sondern die Simkarte werden automatisch abgeschaltet und der Vertrag endet mit der Kündigung. Generell kann man also bei Prepaid Karten auch abwarten, bis der Anbieter kündigt.

Die Kündigung bei Prepaid Sim wird häufig auch Verzichtserklärung genannt, weil früher auf bestimmte Ansprüche verzichtet wurde. Mittlerweile reicht ein formloses Schreiben in der Regel als Kündigung aus, dennoch wird dieses häufig noch als Verzichtserklärung bezeichnet. Prinzipiell ist eine Verzichtserklärung aber nichts weiter als ein Kündigungsschreiben zu einer Prepaid Karte (teilweise noch mit der Angabe von Kontodaten zur Auszahlung von noch bestehendem Guthaben).

Wann sollte man im Prepaid Bereich auf jeden Fall kündigen?

Eine Prepaid Kündigung folgt den gleichen rechtlichen Regelungen wie eine normale Kündigung auch und es gibt gute Gründe, selbst zu kündigen und nicht zu warten, bis der Anbieter dies tut. Generell sollte man in diesen Fällen selbst kündigen:

  • bei der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
  • wenn das restliche Prepaid Guthaben ausgezahlt werden soll
  • als Statement, wenn man mit dem Anbieter aus welchen Gründen auch immer nicht einverstanden ist

Die Kündigung sollte dabei schriftlich erfolgen (das kann auch per Mail geschehen) und die notwendigen Daten enthalten, damit der Prepaid Anbieter die Kündigung auch einer Simkarte zuordnen kann. Man sollte also Rufnummer und/oder Kundennummer angeben, im besten Fall beides.

Wichtig ist dabei die Bestätigung der Kündigung. Der Anbieter muss auf die Kündigung reagieren und sowohl den Termin als auch die Kündigung bestätigen. Zu diesem Termin kann man sich dann einen neuen Anbieter suchen, falls notwendig.

Die Verzichtserklärung im Prepaid Bereich

Die Verzichtserklärung war lange Zeit ein Standardformular des jeweiligen Anbieters für die Kündigung im Prepaid Bereich und enthielt einige zusätzliche Angaben, die es im normalen Vertragsbereich nicht gebraucht hat. Mittlerweile ist dies aber überholt, die meisten Anbieter haben keinen eigenen Verzichtserklärungen mehr, sondern es reicht ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Angaben zur Kündigung. Wir haben nachfolgende zwei Beispiele für so ein Schreiben (man kann es nach wie vor Verzichtserklärung nennen) aufgeführt. Diese Vorlagen lassen sich für alle Anbieter im Prepaid Bereich verwenden, sowohl D1 Prepaid Anbieter, Vodafone Prepaid Sim als auch O2 Prepaid Tarife lassen sich auf diese Weise kündigen. Auch eine Prepaid Freikarte muss gekündigt werden, denn dabei handelt es sich auch um einen normalen Prepaid Tarife (nur eben ohne Kaufpreis und Versandkosten).

Vorlage Prepaid Verzichtserklärung

Name .............................

Anschrift .............................

Kündigung / Verzichtserklärung 

Handynummer .............................
Kundennummer .............................



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der o.g Handynummer und Kundennummer fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Rufnummer soll zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Bitte geben Sie daher die Rufnummer frei, eine Portierungsgebühr darf mittlerweile nicht mehr erhoben werden.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich inklusive dem Termin für das Ende des Vertrags.


Datum, Unterschrift .............................

Vorlage Prepaid Verzichtserklärung mit Auszahlung

Name .............................

Anschrift .............................

Kündigung / Verzichtserklärung 

Handynummer .............................
Kundennummer .............................



Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der o.g Handynummer und Kundennummer fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Rufnummer soll zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Bitte geben Sie daher die Rufnummer frei, eine Portierungsgebühr darf mittlerweile nicht mehr erhoben werden.

Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich inklusive dem Termin für das Ende des Vertrags.

Eventuell noch vorhandenes Prepaid-Guthaben überweisen Sie bitte auf folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: .............................
Name der Bank: .............................
IBAN: .............................


Datum, Unterschrift .............................

Gibt es ein Recht auf die Auszahlung von Guthaben?

Auf den meisten Prepaid SIM-Karten verbleibt bei der Kündigung ein gewisses Prepaid-Guthaben. Dieses Guthaben darf nicht verfallen und muss auf Wunsch des Kunden ausgezahlt werden. Die Gerichte haben in dieser Angelegenheit stets verbraucherfreundlich entschieden, weshalb es seit 2006 verboten ist, Prepaid-Guthaben ohne Entschädigung verfallen zu lassen. So hat beispielsweise das Landgericht Düsseldorf (AZ 12 O 458/05) bereits 2006 entschieden, dass Klauseln in den AGB, die einen Verfall des Guthabens vorsehen, ungültig sind, da sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen.

In den Leitsätzen zu diesem Urteil wird klar angemerkt:

  • Der mögliche Verfall eines Prepaid-Guthabens führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung.
  • Verbraucher, die mit Werbung für Produkte wie „ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“ und „einfach aufladen und abtelefonieren bei voller Kostenkontrolle“ konfrontiert werden, glauben, diese Verpflichtung umgehen zu können.
  • Dies führt zu einer erheblichen Ungleichheit zwischen Leistung und Gegenleistung, insbesondere da der verfallende Betrag nicht begrenzt ist und durchaus über 100 EUR betragen kann.

In diesem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone. Das Urteil war ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter, weshalb solche Klauseln mittlerweile nicht mehr in den AGB zu finden sind.

Ein weiteres bedeutendes Urteil stammt vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Dort wurde nicht nur die Auszahlung des Guthabens bei Vertragsbeendigung als legitimer Anspruch des Kunden anerkannt, sondern auch das Erheben zusätzlicher Gebühren für diese Auszahlung verboten. Die Auszahlung eines Guthabens stellt keine eigenständige Leistung des Anbieters dar, sondern ist Teil der Abrechnung. Zusätzliche Gebühren würden die Kunden unangemessen benachteiligen, was gegen die Gebote von Treu und Glauben verstößt. In diesem Urteil heißt es:

  • Die Auszahlung eines Restguthabens nach Vertragsbeendigung ist keine echte Leistung, für die Gebühren verlangt werden dürfen.
  • Der Anbieter ist dazu verpflichtet, das Guthaben auszuzahlen, nicht nur aufgrund seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die rechtliche Lage ist somit sehr verbraucherfreundlich und weitgehend geklärt. Aufgeladenes Guthaben im Prepaid-Bereich darf nicht einfach verfallen oder gelöscht werden, sondern muss im Zweifelsfall ausgezahlt werden. Gebühren für diese Auszahlung sind unzulässig.

UPDATE: Es gab einige Fragen zur Verjährung von Prepaid-Guthaben. Hier eine Präzisierung: Die Verjährung gilt auch für Prepaid-Guthaben, sodass der Anbieter die Auszahlung von Guthaben drei Jahre nach Ablauf des Jahres verlangen kann.



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