Was ist ein Einzelverbindungsnachweis (EVN) und welche Prepaid Tarife mit EVN gibt es? – Die Abkürzung EVN steht für Einzelverbindungsnachweis. Ein Einzelverbindungsnachweis zeigt alle Verbindungen (die sogenannten Verkehrsdaten), die eine Handykarte in einem angegebenen Zeitraum hergestellt hat. Solche Nachweise helfen dabei, die Kosten, die man mit Gesprächen, SMS und mobilem Internet verursacht hat, besser zu durchschauen. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:
Der EVN ist auf Verlangen des Teilnehmers grundsätzlich unentgeltlich in Papierform zu erbringen. Schließt der Teilnehmer den Vertrag mit Hilfe des Internets oder werden im Rahmen der Vertragsbeziehungen regelmäßig Verbindungen zum Internet abgerechnet, kann der EVN in elektronischer Form unentgeltlich als Standard bereitgestellt werden. In diesem Fall ist auf Verlangen des Kunden der Einzelverbindungsnachweis in Papierform bereitzustellen, für den der Anbieter ein an den Bereitstellungskosten orientiertes Entgelt verlangen kann. Im Falle der elektronischen Bereitstellung des Einzelverbindungsnachweises ist der Teilnehmer über die Fertigstellung des Einzelverbindungsnachweises (z. B. per SMS oder E-Mail) zu benachrichtigen. Im Falle der Sperre des Anschlusses kann der Teilnehmer den Einzelverbindungsnachweis unentgeltlich in Papierform verlangen.
Früher war es üblich, einen Einzelverbindungsnachweis regelmäßig per Post zugeschickt zu bekommen. Heute sind die Nachweise meistens online abrufbar, manche Anbieter bieten den Versand gegen eine geringe Pauschale weiterhin an. Auf Nachfrage versenden üblicherweise alle Anbieter den Nachweis noch einmal postalisch, dann werden aber oft hohe Beträge von 15 oder 20 Euro und mehr dafür fällig. Bei manchen Anbietern muss der EVN zunächst online aktiviert werden, damit er abgerufen werden kann. Außerdem ist es manchmal möglich, zwischen einer kurzen Ansicht mit weniger Infos und einer ausführlichen auszuwählen. Im Prepaid Bereich bei der Telekom kann so ein Nachweis beispielsweise angefordert werden. Im Forum schreibt ein Kundenbetreuer dazu:
… du kannst eine einmalige Datenschutzerklärung/Einmaligen Verbindungsnachweis bei der Telekom anfordern, telefonisch zum Beispiel, da stehen dann deine Verbindungen und SMS drauf , einen EVN wie bei Laufzeitverträge gibt’s für Prepaid nicht
Oft gibt es hier deutliche Unterschiede zwischen Prepaid- und Postpaid. Bei der Telekom gibt es den EVN beispielsweise bei den Flatrates immer mit dazu, im Prepaid Bereich muss er dagegen selbst angefordert werden. Anders ist es beim Telekom Tochterunternehmen Congstar. Hier kann man auch bei den Prepaidkarten direkt bei der Bestellung der Speicherung der Nutzungsdaten zustimmen und bekommt dann den Einzelverbindungsnachweis im Kundenbereich angezeigt. Falls man das bei Bestellung nicht getan hat, kann man diese Zustimmung auch später noch über den Kundenservice nachholen.
Der Einzelverbindungsnachweis ist vor allem dann wichtig, wenn es Probleme mit der Abrechnung gibt und man beispielsweise nicht weiß, wohin Prepaid Guthaben verschwunden ist. In solchen Fällen sieht man auf dem EVN sehr deutlich, für welche Leistungen welche Summen abgerechnet wurden und kann daher auch gut nachvollziehen ob eine Abbuchung rechtmäßig war oder eher nicht. Vor allem bei Simkarten ohne Drittanbietersperren ist der EVN wichtig, da man so auch sieht, welcher Anbieter eventuelle Abos über die Rechnung bezahlen lässt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Anbieter und Tarife bieten einen Einzel-Verbindungsnachweis?
HINWEIS: Teilweise gibt es den Einzelverbindungsnachweis bei den jeweiligen Anbietern nur im Postpaid Bereich und nicht für die Prepaid Sim. Bei Congstar beispielsweise haben die Allnet Flat den EVN, die Prepaid Tarife aber nicht. Das sollte man beachten.
Wir haben hier eine Liste aktueller Prepaidanbieter zusammengestellt und sie daraufhin überprüft, wie sie ihre Einzelverbindungsnachweise anbieten und ob sie außerdem Wunschrufnummern anbieten:
- Ay Yildiz – EVN: Kostenpflichtig auf Anfrage – Wunschrufnummer: Nein
- blau Prepaid – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja
- Congstar Prepaid – EVN (Postpaid): Online kostenlos – Wunschrufnummer: Online nein (nur im Laden)
- Debitel-Light – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja; besonders gute Nummern kosten
- Discotel – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja (kosten unter Umständen extra)
- EDEKA Smart – EVN: ja mit schriftlichem Antrag – Wunschrufnummer: Nein
- Fonic – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- Free Prepaid: EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja (kosten unter Umständen extra)
- Freenetmobile – EVN: Online kostenlos; per Post monatlich 1,99 Euro – Wunschrufnummer: Ja
- Fyve – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- Galeria mobil – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- ja!mobil: EVN NICHT MÖGLICH
- Kaufland mobil – ja kann angefordert werden
- Klarmobil – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja
- LIDL Connect: EVN ja
- Maxxim – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- Netzclub – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- Otelo – EVN: Ja, kostenpflichtig – Wunschrufnummer: Nein
- O2 Prepaid – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Nein
- Penny mobil: EVN NICHT MÖGLICH
- Simplytel – EVN: Online kostenlos; per Post monatlich 1,95 Euro – Wunschrufnummer: Ja
- Vodafone – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja (kostenpflichtig)
- Vodafone Callya (Prepaid) – EVN: nein
- WinSim – EVN: Online kostenlos – Wunschrufnummer: Ja (kostet 7,50 bis 150 Euro)
- Xtra / MagentaMobil Prepaid – EVN: Online kostenlos; per Post monatlich 1,50 Euro – Wunschrufnummer: Nein
Wer sich bei einem Anbieter unsicher ist, sollte vorher im Kundenbereich nachfragen, ob für die Art der Abrechnung und den gewünschten Tarif ein EVN enthalten ist.
VIDEO: O2 erklärt Einzelverbindungsnachweis und Rechnung
Gesetzliche Grundlagen für den Einzelverbindungsnachweis
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 65 Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
(1) Der Endnutzer kann von dem Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste und von dem Anbieter von Internetzugangsdiensten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) verlangen, die zumindest die Angaben enthält, die für eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung erforderlich sind. Dies gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art des Rechtsgeschäfts eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird. Die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(2) Die Einzelheiten darüber, welche Angaben in der Regel für einen Einzelverbindungsnachweis erforderlich und in welcher Form diese Angaben jeweils mindestens zu erteilen sind, kann die Bundesnetzagentur durch Verfügung festlegen. Der Endnutzer kann einen auf diese Festlegungen beschränkten Einzelverbindungsnachweis verlangen, für den kein Entgelt erhoben werden darf.
Weiterführende Links:
- die gesetzliche Grundlagen und Anforderungen: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Kundenschutz/EVN/AmtsblattveroeffentlichungId13444pdf.pdf;jsessionid=972E1C18C3BE1557608595FA1EAE6A8C?__blob=publicationFile&v=3
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Ich habe einen EVN von Mobilcom Debitel für meinen Prepaidkartennutzung. Als Beweismittel gegenüber einem Arbeitgeber zum Nachweis dafür, dass ich in einem bestimmten Zeitraum mein Smartphone nicht genutzt habe sollte ich wissen, was die Abkürzung „NA 240,53“ im Papier EVN bedeutet. Die Dame von der Hotline konnte mir hierzu leider keine erschöpfende Auskunft geben.
Hallo,
in der Auflistung taucht „Vodafone – EVN: Online kostenlos“ auf.
Wir haben den Tarif „CallYa Talk&SMS“ und versuchen nun schon seit September 2020 einen EVN einsehen zu können: ohne Erfolg. Am 27.11.2020 hatte ich deshalb wieder Kontakt zu Vodafone aufgenommen und schlussendlich gestern einen Anruf erhalten indem mir erklärt wurde, dass ein EVN bei meinem Prepaid-Vertrag nicht möglich sei. Worauf stützt sich die Aussage in Ihrer Auflistung? MfG Bernd Brünings
Danke für den Hinweis, der Eintrag bezieht sich auf die normalen Postpaid Handyverträge. Wir haben Callya extra nochmal mit hinzugefügt um das klarer zu machen, dort ist leider tatsächlich kein Einzelverbindungsnachweis möglich.