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Wie kann man einen Handyvertrag vorzeitig wieder auflösen oder beenden?

prepaid-recht

Wie kann man einen Handyvertrag vorzeitig wieder auflösen oder beenden? – Wer einen Handyvertrag abschließt, bindet sich damit in der Regel für mindestens 24 Monate an diesen Vertrag und die eventuell damit verbundene Grundgebühr. Die meisten Verträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten so dass der Vertrag am besten bereits nach 21 Monaten gekündigt werden sollte um die Frist einzuhalten. Verpasst man diesen Zeitpunkt verlängert sich der Handyvertrag stillschweigend um weitere 12 Monate.

Wer vor Ablauf dieser Zeit den Vertrag kündigen oder auflösen möchte, kann dies nur in einigen bestimmten Ausnahmefällen tun. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein geschlossener Vertrag von beiden Seiten auch so einzuhalten ist. Sowohl Kunden als auch die Mobilfunk-Anbieter sind daher an die Regelungen des Handyvertrages gebunden und das betrifft auch die Laufzeit des Vertrages.

Prepaid Nutzer haben hier in der Regel Vorteile. Die meisten Anbieter im Prepaid Vergleich haben Simkarten mit sehr kurzen Laufzeiten und es gibt daher keine längerfristige Vertragsbindung. Probleme mit einer vorzeitigen Auflösungen eines Tarifes bestehen daher weniger im Prepaid- sondern eher im Postpaid Bereich. Probleme kann es allerdings bei gebuchten Optionen geben. Diese haben in der Regel eine feste Laufzeit und sind immer zum Ende dieser Laufzeit kündbar. In den meisten Fällen beträgt diese Laufzeit aber auch nur 30 Tage, so dass sich ein Rechtsstreit darum kaum lohnt.

TIPP: Auch wenn ein Vertrag noch länger läuft, kann man die Rufnummer bereits in einen neuen Tarif mitnehmen. Dann bekommt man für den Alt-Tarif eine neue Nummer. Die Kosten laufen dann zwar dennoch weiter, aber man kann die alte Rufnummer bereits in einem neuen Tarif nutzen.

Das Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherrecht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und gilt für Verträge von privaten Kunden mit Unternehmen. Es erstreckt sich aber nur auf bestimmte Teilbereiche der Handytarife, nämlich auf die Verträge, die an der Haustür oder per Fernabsatzvertrag (Internet, Telefon) abgeschlossen wurden. Wer Verträge im Geschäft oder Handy-Shop abschließt kann sich nicht auf das Widerrufsrecht berufen.

Mit Vertragsabschluss und der Übersendung der Widerrufsbedingungen beginnt die sogenannte Widerrufsfrist. Diese beträgt in den meisten Fällen 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Darüber hinaus dürfen der Vertrag bzw. die Leistungen noch nicht in Anspruch genommen worden sein ansonsten hat der Anbieter ein Recht auf einen entsprechenden Ersatz.

Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, müssen Sie dem Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware eine schriftliche Widerrufserklärung zukommen lassen. Die Widerrufserklärung kann formlos erfolgen, am besten per E-Mail, Brief oder Fax. Die Widerrufserklärung muss enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • die Bestellnummer
  • den Hinweis, dass Sie von dem Vertrag zurücktreten möchten
  • die Angabe des Datums

Sie können auch das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Nach Erhalt Ihrer Widerrufserklärung muss der Unternehmer Ihnen den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Sie müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung an den Unternehmer zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Unternehmer, wenn Sie die Ware mit einem Paketdienst versenden.

Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die Belehrung zum Widerruf den gesetzlichen Anforderungen genügt. Die Frist beginnt erst, wenn eine korrekte Belehrung erfolgt ist. Kann man nachweisen, dass die Belehrung nicht korrekt war, beginnt die Widerrufsfrist unter Umständen erst mit diesem Nachweis und man kann auch später den Vertrag noch widerrufen. Die gesetzlichen Regelungen sind in diesem Bereich aber sehr komplex, man sollte daher auf jeden Fall fachliche Beratung in Anspruch nehmen.

HINWEIS Das Widerrufsrecht gilt für alle Anbieter und Netze. Es macht also keine Unterschied, ob man einen D1 Prepaid Vertrag hat, eine Vodafone Prepaid Flat oder eine O2 Prepaid Karte. Auch Prepaid Freikarten werden davon erfasst und natürlich auch die Prepaid Jahrespakete.

VIDEO: So funktioniert das Widerrufsrecht

Fristlose Kündigung eines Handyvertrages

Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn schwere Vertragsstörungen vorliegen. Der Anbieter muss die Leistungen nicht mehr korrekt erbringen, dann kann ein Kunden fristlos kündigen. Im Mobilfunk-Bereich beziehen sich die Hauptleistungen aus dem Vertrag in erster Linie auf die Mobilfunk-Dienstleistungen. Störungen könnten hier sein:

  • Eine deutliche Verschlechterung der Netzqualität oder der Internetgeschwindigkeit über längere Zeit
  • Monatliche Inklusivleistungen (Freiminuten, Internet Flatrate) die nicht zur Verfügung gestellt werden
  • Fehler und technische Defekte am Handy

Auch andere Fehler könnten so eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So ging das Amtsgericht Frankfurt/Oder (Az.: 2 C 307/00) davon aus, dass auch eine dauerhaft fehlerhafte Abrechnung so eine Vertragsstörung darstellt. Prinzipiell sind die Fälle aber eher die Ausnahme, da die Anbieter deutschlandweit in der Regel ihre Leistung erbringen.

Weitere Gründe für eine fristlose Kündigung des Handy-Vertrages können sein:

GrundErläuterung
SonderkündigungsrechtEin Sonderkündigungsrecht ist ein Recht, einen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die weitere Vertragsabwicklung für einen der Vertragspartner unzumutbar ist.
Umzug ins AuslandWenn Sie ins Ausland ziehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Handyvertrag. Sie müssen Ihrem Anbieter den Umzug schriftlich mitteilen und die Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
Tod des VertragsnehmersWenn der Vertragsnehmer verstirbt, haben seine Erben ein Sonderkündigungsrecht für den Handyvertrag. Sie müssen die Kündigung schriftlich mitteilen.
PrivatinsolvenzWenn Sie Privatinsolvenz beantragen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Handyvertrag. Sie müssen die Kündigung schriftlich mitteilen.
Vertragsabschluss per HaustürgeschäftWenn Sie Ihren Handyvertrag per Haustürgeschäft abgeschlossen haben, haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Sie können den Vertrag innerhalb dieser Frist widerrufen, ohne dass Sie einen Grund angeben müssen.
Verstoß des Anbieters gegen die VertragsbestimmungenWenn der Anbieter gegen die Vertragsbestimmungen verstößt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Beispiele für Verstöße des Anbieters sind:

Vertragende auf Kulanz

Der Mobilfunk-Vertrag kann auch beendet werden, wenn sich beide Vertragsparteien darüber einig sind. Stimmt der Anbieter dem Vertragsende zu, lässt sich ein Handyvertrag so sehr leicht beenden.

Allerdings passiert das nur in den wenigsten Fällen freiwillig. Man sollte daher nachfragen ob man gegen Zahlung einer bestimmten Summe (restliche Grundgebühr) den Vertrag beendet kann. Hier lohnt es sich auch zu handeln, denn Vorgaben gibt es in diesen Fällen in der Regel nicht. Daher kann es durchaus sein, dass sich ein Anbieter bereits mit der Hälfte der restlichen Grundgebühr zufrieden gibt, immerhin entstehen ja auch keine weiteren Kosten durch die Nutzung des Vertrages. Ein Anrecht auf diese Art der Vertragsbeendigung gibt es aber nicht.

Keinen oder wenig Empfang nach Umzug?

Früher war es ein Geheimtipp, den auch Handyverkäufer immer mal wieder gaben, in ein Gebiet umzuziehen (und sei es nur auf dem Papier) das einen schlechten oder gar keinen Handyempfang hat.

Mittlerweile gibt es aber höchstrichterliche Urteile, die das anders sehen. So hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom November 2010 (Aktenzeichen: III ZR 57-10) im DSL Bereich beim Umzug in ein schlecht versorgtes Gebiet kein außerordentliches Kündigungsrecht zugestanden. Die Richter gehen dabei davon aus, dass ein Wohnortwechsel allein zur Risiko- und Verantwortungssphäre des Kunden gehöre. Kein Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, überall in Deutschland seine Leistung gleicherart anzubieten. Ein schlechteres Netz nach einem Umzug ist daher kein Pflichtverstoß des Anbieters und somit ist auch keine außerordentliche Kündigung möglich.

Viele Unternehmen sind in solchen Fällen aber durchaus kulant und entlassen die Kunden gegen geringe Zahlungen aus den Verträgen. Ein Gespräch mit dem Kundenservice kann hier sehr weiter helfen.

Video: Handyvertrag richtig kündigen



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