Wie lange sind Prepaid Karten gültig? Ein Überblick über die Guthaben-Laufzeiten – Prepaid Karten sind meistens eng mit der Frage verknüpft, wie lange man sie nutzen kann und wann der Anbieter die Prepaid Sim kündigt. Daher ist es recht wichtig zu wissen, wie lange ein Prepaid Anbieter die Tarife als gültig betrachtet um nicht irgendwann ohne Handykarte dazustehen. Auf dem Markt unterscheidet sich die Gültigkeit bei den Prepaid Anbietern je nach Netz und nach Tarif – oft haben andere Anbieter trotz gleichem Netz andere Laufzeiten und Gültigkeiten. In diesem Artikel wollen wir den Hintergrund dazu beleuchten und klären, welche Prepaid Sim wie lange gültig sind und wo man besonders lange Laufzeiten findet.
Ist es rechtens, wenn der Anbieter die Prepaid Sim kündigt?
Aufladezwang bedeutet in diesem Zusammenhang, dass fast alle Prepaid Karte regelmäßig und in bestimmten Intervallen aufgeladen werden müssen, sonst kündigt der Anbieter. Wer die Simkarte also längerfristig nutzen will, ist gezwungen, sie regelmäßig aufzuladen, Angebote, die nicht verfallen, gibt es selten.
Die Aktivitätszeitfenster für die Simkarten sind dabei recht unterschiedlich. Es gibt Intervalle von 6 Monaten, einem Jahr oder auch etwas länger. Das Problem dabei: oft werden diese Phasen nur sehr schlecht kommuniziert und man findet sie nur sehr versteckt in den Foren des jeweiligen Anbieters, in den Tiefen der AGB oder auch in den FAQ. Bei Congstar ist der Zeitraum beispielsweise 15 Monate. Im Forum erklärt ein Mitarbeiter dazu:
Bei congstar Prepaid-Tarifen findet alle 15 Monate eine sogenannte „Inaktivitätsprüfung“ statt, um ggf. inaktive Rufnummern aufkündigen und später neu vergeben zu können. Durch eine einfache Guthabenaufladung kann dieser direkt widersprochen worden. Um dieser automatischen Kündigung zu widersprechen, müsste dein Kumpel einfach innerhalb des in der E-Mail angegebenen Zeitraums eine Guthabenaufladung über mindestens 15€ durchführen.
Konkret setzen viele Anbieter damit eine Laufzeit für Prepaid Sim Karten – werden sie nicht rechtzeitig auflädt, muss damit rechnen, dass der Anbieter kündigt. Daher gibt es praktisch gesehen auch kaum noch Prepaid Tarife ohne Laufzeit. Bei einem Wechsel des Prepaid Anbieter sollte man daher auch beachten, dass danach eventuell öfter aufgeladen werden muss (oder umgekehrt).
HINWEIS Man spricht in diesem Zusammenhang auch oft von einer Zwangsaufladung, weil der Anbieter faktisch eine Aufladung erzwingt, wenn man die Prepaid Karte weiter nutzen möchte. Generell ist dies aber rechtlich durchaus zulässig.
Diese Fristen für die Gültigkeit haben die Anbieter
Die kürzesten Laufzeiten bei den Prepaid Tarifen findet man aktuell im O2 Netz. Beispielsweise bei der O2 Freikarte muss man recht oft aufladen, damit die Sim nicht abgeschaltet wird.
Die Gültigkeit von verschiedenen Anbietern im Überblick:
- MagentaMobil Prepaid (Telekom): Die Telekom kündigt inaktive Simkarten nach etwa 23 bis 24 Monaten ohne Aufladung. im Vorfeld gibt es allerdings eine ganze Reihe von Ankündigungen. Diese sollte man ernst nehmen und die Sim aufladen, wenn man eine Kündigung verhindern möchte.
- Congstar Prepaid: Congstar bietet im Prepaid Bereich eine Gültigkeit der Simkarten von 15 Monaten an. Es reicht also eine Aufladung innerhalb von 15 Monaten um die Simkarten aktiv zu halten. Der Anbieter nimmt diese Aufladung mittlerweile selbst vor (1 Cent wird aufgeladen). Damit bleibt die Karte dauerhaft aktiv. Congstar bietet damit inzwischen unbegrenzt gültige Simkarten an. Das ist derzeit die absolute Ausnahme im Prepaid Bereich.
- Vodafone Callya: Aktuell kann man die Callya Prepaid Sim aktiv halten, wenn mindestens einmal in 90 Tagen eine kostenpflichtige Verbindung aufgebaut wird.
- O2 Prepaid: Bei O2 kann man die restliche Gültigkeit der Simkarten über die *102# abrufen. In der Regel ist die Sim 6 Monate gültig und jede Aufladung verlängert die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Es reicht dabei ein Cent als Aufladebetrag um weitere 6 Monate frei zu schalten.
- ALDI Talk Prepaid: Bei den ALDI Prepaid Sim kann die Gültigkeit auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Dafür müssen allerdings 30 Euro Guthaben aufgeladen werden. Für 15 Euro gibt es immerhin 12 Monate Gültigkeit. Mehr dazu: ALDI Talk Gültigkeit
- LIDL Connect Sim: Die LIDL Prepaid Tarife im Vodafone Handy-Netz sind nach jeder Aufladung 12 Monaten nutzbar. Danach werden sie für einen Monat inaktiv geschaltet und danach werden die Prepaid Handykarten deaktiviert. Jede Aufladung startet die 12 Monate Zeitfenster dabei neu.
- EDEKA Smart: Die Prepaid Tarife von EDEKA Smart können nach jeder Aufladung 15 Monate genutzt werden. In den FAQ schreibt dazu Unternehmen dazu: „Ihre EDEKA smart SIM-Karte wird von Seiten der Telekom Deutschland GmbH gekündigt, wenn Sie Ihre Karte innerhalb 15 Monaten oder mehr nicht aufgeladen haben. Wir empfehlen, Ihr Guthaben alle 12 Monate aufzuladen, um eine ungewollte Kündigung zu vermeiden.“
Andere Anbieter bewegen sich mit ihren Laufzeiten in diesem Bereich, teilweise orientieren sich die Marken in den Netzen an den jeweiligen originalen Tarifen (beispielsweise im Vodafone Netz). Dennoch sollte man auf jeden Fall Infos einholen, wie lange man die eigene Prepaid Sim nutzen kann – nicht dass die Karte inaktiv ist und gekündigt wurden, obwohl man sie gerade brauchten würde.
Es gibt allerdings durchaus auch einige Prepaid Tarife ohne Aufladezwang. Allerdings sind diese Angebote eher selten.
Guthaben darf dennoch nicht verfallen
Selbst wenn eine Prepaid-Karte nicht mehr gültig ist, darf der Anbieter das darauf befindliche Guthaben nicht einfach verfallen lassen. Es gibt zahlreiche Urteile zum Thema Prepaid-Guthaben und dessen Verfall.
Die gute Nachricht zuerst: Die Gerichte haben in dieser Angelegenheit stets verbraucherfreundlich geurteilt, und seit 2006 ist es untersagt, Prepaid-Guthaben einfach verfallen zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf entschied beispielsweise im Jahr 2006 (AZ 12 O 458/05), dass Klauseln in den AGB, die einen Guthabenverfall vorsehen, ungültig sind, da sie „gegen wesentliche Grundgedanken der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ verstoßen. In den Leitsätzen dieses Urteils wird klar gestellt:
Der mögliche Verfall von Prepaid-Guthaben führt indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung, die der Verbraucher aufgrund der Werbung für das Produkt („ohne Vertragsbindung“, „kein monatlicher Basispreis“, „keine Mindestlaufzeit“, „einfach aufladen und telefonieren bei voller Kostenkontrolle“) zu umgehen glaubt. Dies verschiebt das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich, zumal der verfallende Betrag nicht begrenzt ist und durchaus über 100 EUR betragen kann.
In diesem Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Vodafone geklagt, und das Urteil war ein Signal an alle anderen Prepaid-Anbieter. Daher sind solche Klauseln heute nicht mehr in den AGB zu finden.
Ein noch weitreichenderes Urteil erging vom Oberlandesgericht Schleswig (2 U 2/11). Hier wird nicht nur die Auszahlung des Guthabens bei Vertragsende als legitimer Anspruch des Kunden anerkannt, sondern auch untersagt, dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen. Eine Guthabenauszahlung ist keine separate Leistung des Anbieters, sondern Teil der Abrechnung und darf daher nicht extra berechnet werden.
Ich begleite die Entwicklungen im Bereich der Telekommunikation und des Mobilfunks bereits seit 2006 und schreibt regelmäßig zu den Theme Handytarife, Smartphones, Allnet Flat und zu den anderen Bereichen, die mit dem Mobilfunk zusammenhängen. Ziel ist es dabei die Verbraucher möglichst einfach und dennoch umfassend über die Produkte auf dem Markt zu informieren und vor allem die neuen Entwicklungen verständlich zu beschreiben. Bei Problemen oder Fragen – einfach die Kommentare nutzen oder micht direkt anschreiben. Mehr zu mir und meinem Hintergrund: Wer schreibt hier?
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Hallo Herr Ebert,
ich weiß nicht, wie lange diese Seite nicht mehr bearbeitet wurde und warum eine Vodafone-Prepaid-Karte nun innerhalb von 9 Monaten unbedingt aufgealden werden muss, damit man eine Sperrung der Karte umgehen kann ?
Laut einer Seite heißt es nämlich, dass eine Vodafone-Prepaid-Karte (wie eine Telekom-Prepaid-Karte) unbegrenzt sei (also wenn genug Guthaben oben ist, braucht man diese auch nach 12 Monaten nicht unbedingt aufgeladen werden) – jetzt habe ich durch einen Kollegen des Vodafone Call Ya-Teams erfahren, dass eine Prepaid-Karte schon innerhalb von 9 Monaten unbedingt aufgeladen werden sollte, um eine Sperrung der Karte zu vermeiden .?
Frage: Werden generell EU-Beschlüsse umgangen und man macht hier, was man will ?
Ich hätte gerne auf meine Fragen eine entsprechende Antwort, danke.
Hallo,
an der Stelle muss man unterscheiden. Rein rechtlich ist das Guthaben bei den Callya Karten unbefristet gültig (innerhalb der normalen Verjährungsansprüche). Vodafone kann also aufgeladenes Guthaben nicht einfach verfallen lassen. Mittlerweile kündigt das Unternehmen aber inaktive Sim Karten, wenn 90 Tage keine Aktivität durchgeführt wurde. Man kann sich das Guthaben dann immer noch auszahlen lassen, aber nicht mehr nutzen, weil die Karte nicht mehr aktiv ist. EU Regelungen, die hier entgegen stehen würde, sind mir leider nicht bekannt.
Grüße,
Bastian Ebert
http://www.prepaid-deutschland.de